Hilfe zur Pflege kann finanzielle Entlastung bringen – Teil 2
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können finanzielle Hilfe zur Pflege vom Landratsamt erhalten, wenn sie ihre Pflege trotz der Leistungen der Pflegeversicherung nicht allein bezahlen können.Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich frühzeitig um einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ kümmern, da das Amt für Soziales und Teilhabe nicht rückwirkend bezahlt, sondern erst ab Antragstellung bzw. ab Bekanntwerden…
