Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 01.07.2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das Budget beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden, bspw. wenn die Hauptpflegeperson Urlaub hat oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie sie den Betrag einsetzen – ganz nach individuellem Bedarf. Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Der Anspruch besteht sofort, sobald mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt. Während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Diese Änderung erleichtert für pflegende Angehörige die Antragsstellung der Leistungen bei der Pflegekasse.
Unser Tipp – es ist nicht einfach sich als pflegende Angehörige im Bereich Pflege – Leistungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten – zurechtzufinden.
Nutzen Sie frühzeitig die professionellen Beratungsangebote.
