Pflegeversicherung – Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbetrag
Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ab 01.07.2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Das Budget beträgt maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Der Betrag kann flexibel für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden, bspw. wenn die Hauptpflegeperson Urlaub hat oder nach einem Krankenhausaufenthalt. Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wie…
