Die Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der Voll­machtgeber eine oder mehrere Personen (Bevoll­mächtigte) in seinem Sinne zu handeln, wenn er zu eigenverantwortlichem Handeln nicht mehr in der Lage ist. Wichtig ist, eine Vollmacht nur solch einer Person (oder mehreren Personen) zu erteilen, zu der ein uneingeschränktes Vertrauen besteht.

Die Vorsorgevollmacht hält fest, welche Erledigungen der Vollmachtgeber in bestimmten Situationen wünscht. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und handschriftlich unterschrieben sein. Die Unterschrift kann durch die Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Bei Immobiliengeschäften wird dringend empfohlen, die Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen. Der Bevoll­mächtigte vertritt den Willen des Vollmachtgebers in privatem Auftrag. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder verändert werden. Mit der Vollmacht kann gehandelt werden, sobald der Bevollmächtigte die Urkunde im Original oder eine beglaubigte Ausfertigung davon vorlegen kann.

Der Geltungsbereich einer Vollmacht kann sich u.a. beziehen auf :

  • Gesundheitsvorsorge und Pflege
  • Aufenthalt, Wohnungsangelegenheiten
  • Behörden, Sozialleistungsträger
  • Geld und Vermögen
  • Post- und Fernmeldeverkehr, usw.

Eine Kontrolle des Handelns des Bevollmächtigten von dritter Seite findet nicht statt. Allerdings muss bei besonders schwerwiegendem Eingriff in den persönlichen Bereich des Vollmachtgebers, wie freiheitsentzie­hende Maßnahmen, die Genehmigung des Betreu­ungsgerichts eingeholt werden.

In Abstimmung mit Juristen, Notaren und Ärzten hat der Kreisseniorenrat Böblingen eine Vorsorgevollmacht (blaues Formular) herausgebracht, die alle oben beschriebenen Punkte enthält.
Diese kann als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden –> siehe Dokumente und Broschüren

Sie finden ebenfalls ein Merkblatt zu den Vorsorgenden Verfügungen, sowie ein Beispiel zu Untervollmachten.

Die aktuelle Vorsorgevollmacht bekommen Sie ebenfalls im Landratsamt (Geschäftstelle Kreisseniorenrat, Betreuungsbehörde) oder bei den Beratungsstellen im Landkreis (Pflegestützpunkt, iaV und anderen Beratungsstellen).

Termine zur Unterschriftsbeglaubigung bei der Betreuungsbehörde, sowie weiteres Informationsmaterial bekommen Sie hier. Die Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt derzeit 10 Euro.