Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine persönliche Wil­lenserklärung, mit der jemand festlegt, in welcher Weise er medizinisch behandelt oder nicht behandelt werden möchte. Mit ihr kann der Verfasser verlangen, dass bei ihm im Sterbefall oder einer von ihm beschriebenen Schwersterkrankung auf lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet wird, wenn diese sein Leiden und Sterben nur noch verlängern würden.

Auch in einem solchen Zustand haben die Ärzte die Pflicht zu bestmöglicher Behandlung. Sie dürfen jedoch ihren Willen keinesfalls über den Willen des Patienten setzen. Der Unterzeichner einer Patientenverfügung erklärt diesen Willen für den Fall, dass er zu eigenverant­wortlichem Handeln nicht mehr in der Lage ist und damit die eigene Entscheidungsfähig­keit unwiderruflich verloren hat.

Die Ärzte müssen den in der Patientenverfügung erklärten Willen des Patienten beachten. Sollte eine lebensbedrohliche Situation eingetreten sein, die in der Patientenverfügung nicht konkret geregelt ist, so ist der mutmaßliche Wille des Patienten möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll die vorliegende Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein.

Zusätzlich zur Patientenverfügung sollte der Unterzeichner einer Person seines Vertrauens eine Vollmacht erteilen. Dies kann eine Gesundheitsvollmacht sein oder eine umfassende Vorsorgevollmacht. In beiden Fällen ist der Bevollmächtigte gehalten, den Willen des Patienten zu vertreten und gegebenenfalls auch durchzusetzen.

 

Die Böblinger Patientenverfügung

Die Böblinger Patientenverfügung (gelbes Formular) wurde im Jahre 1992 erstmals vom Kreisseniorenrat Böblingen herausgegeben. Seither wurde das Formular an mehr als 500.000 Interessenten in gesamt Deutschland verteilt. Im Laufe der Zeit wurde der Inhalt der Böblinger Patientenverfügung mehrmals überarbeitet und entsprechend der politischen und wissenschaftlichen Entwicklungen ergänzt. Auch neue medizinische Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Die aktuelle Böblinger Patientenverfügung kann als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden oder als editierbare pdf-Datei angepasst werden–> siehe auch Dokumente und Broschüren

Sie finden ebenfalls ein Merkblatt zu den Vorsorgenden Verfügungen.

Die aktuelle Böblinger Patientenverfügung bekommen Sie ebenfalls im Landratsamt (Geschäftstelle Kreisseniorenrat, Betreuungsbehörde) oder bei den Beratungsstellen im Landkreis (Pflegestützpunkt, iaV und anderen Beratungsstellen).