Mit Vorsorgenden Verfügungen in guten Tagen den eigenen Wille zum Ausdruck zu bringen, ist für Volljährige ein Gebot der Vernunft.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie einen anderen Menschen ihres Vertrauens, für Sie zu entscheiden, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Jeder kann in die Lage kommen, nicht selbst entscheiden zu können – sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingten Einschränkungen.
Selbst Ehe- und Lebenspartner dürfen nicht automatisch füreinander sprechen. Ausnahme ist seit Januar 2023 das gesetzliche Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses ist auf 6 Monate beschränkt und gilt nur sehr eingeschränkt für Gesundheitsangelegenheiten und beispielsweise nicht für Finanzfragen.
Eine Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Behandlungen man wünscht oder ausschließt, falls man sich selbst nicht mehr dazu äußern kann. Solange ein Mensch bei Bewusstsein ist und sich mitteilen kann, spielt die Patientenverfügung keine Rolle.
Ein Notfallbogen erfasst alle wichtigen Informationen für Ärzte und Pflegepersonal.
Mit der zunehmenden Digitalisierung auch im privaten Bereich ist es erforderlich Vorkehrungen dafür zu treffen, wer sich im Bedarfsfall um digitale Konten und Daten kümmern sollte. Auch dies sollte in einer Vollmacht schriftlich festgelegt werden.