Pflegebedürftig! Was nun? Mit ambulanten Pflegesachleistungen ist’s einfacher 

Um pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und ihre An- und Zugehörigen zu entlasten, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen. Diese sind an die individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse angepasst. Ein Angebot aus und der Pflegeversicherung sind die sogenannten „Pflegesachleistungen“. 

Als „Sachleistungen“ werden die pflegerischen Leistungen bezeichnet, die ein ambulanter Pflegedienst anbietet. Dazu gehören Hilfstätigkeiten bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Bewegung und bei der häuslichen Betreuung. Es gehören aber auch unterstützende Aufgaben in der hauswirtschaftlichen Versorgung, wie z.B. das Einkaufen oder das Wäschewaschen dazu. 

Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf diese Pflegesachleistungen“. 

Die Höhe der ambulanten Pflegesachleistungen ist abhängig vom Pflegegrad. 

 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 
Pflegesachleistungen für professionelle Pflege 724 Euro 1363 Euro 1693 Euro 2095 € 

(Stand 02/23) 

Pflegedienste oder Pflegeeinrichtungen mit Kassenzulassung können die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen. 

Ambulante Pflegeleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen der sog. „Kombinationsleistung“ wird das Pflegegeld je nach der Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausbezahlt.  

Wichtig zu wissen – wenn der Betrag der zur Verfügung stehenden häuslichen Pflegesachleistungen nur teilweise verbraucht wird, ist es deshalb ratsam Kombinationsleistungen zu beantragen. Diese werden nur auf Antrag ausbezahlt ! 
Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann dann z.B. Hilfe von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn bezahlt werden. 

Beispiel: Eine pflegebedürftige Person (mit Pflegegrad 3) hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro. Tatsächlich wird aber nur eine Summe von 954,10 Euro verbraucht. Das sind 70% der als Pflegesachleistung zur Verfügung stehenden Gelder. Deshalb können noch 30 % vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei Pflegegrad 3 und einem Satz von 545 Euro sind dies in diesem Fall 163,50 Euro. 

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen  zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.