Vorsorgevollmacht an Person(en) des Vertrauens

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, für Sie rechtsverbindlich zu entscheiden, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Sei es im Falle einer Geschäftsunfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit. Um das öffentliche Bewusstsein für die selbstbestimmte rechtliche Vorsorge zu erhöhen, bietet der Kreisseniorenrat bei freiem Eintritt Informationsveranstaltungen, die seit Jahren die größten Hallen füllen. „Es ist ein Gebot der Klugheit für alle Volljährigen, sich darum zu kümmern. Jeder kann in die Lage kommen – sei es durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt“, so die Vorsitzende Gabi Wörner, „selbst Ehe- und Lebenspartner dürfen mit Ausnahme eines sehr eingeschränkten Notvertretungsrechts nicht automatisch füreinander sprechen“. Wer entscheidet für mich in bewusstlosem Zustand nach einem Verkehrsunfall oder wenn ein plötzlicher Schlaganfall keine eigene Willensäußerung zulässt, ganz zu schweigen bei einer Demenzerkrankung. Mit einer Vorsorgevollmacht wird ein gesetzliches Betreuungsverfahren vermieden, das sonst der Staat zur rechtlichen Handlungsfähigkeit einleiten muss. Für die zunehmende Zahl älterer Menschen, die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten rund um Pflege und Versorgung benötigt, ist eine Vorsorgevollmacht für Angelegenheiten der Gesundheit, Pflege, Wohnung und Aufenthalt eine sinnvolle Sache. Und immer gilt: Die Aufgaben der Bevollmächtigten legen Vollmachtgeber selbst fest. Weitere Informationen, Veranstaltungstermine sowie einen Mustervordruck einer Vorsorgevollmacht finden sich auf der Homepage des Kreisseniorenrates Böblingen (www.kreisseniorenrat-boeblingen.de). Zusätzliche Informationen, sowie eine umfangreiche Beratung bietet die Betreuungsbehörde des Landratsamts Böblingen (www.lrabb.de/betreuung, Tel. 07031/663-1332). Es wird empfohlen, die Unterschrift des Vollmachtgebers auf einer weitreichenden Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes mit Identitätsprüfung für 10 Euro öffentlich beglaubigen zu lassen (Online Terminreservierung unter www.lrabb.de/betreuung, nur EC-Karten Zahlung möglich). Bei Bankangelegenheiten sollte man auf die von den Banken angebotene Konto- und Depotvollmacht zurückgreifen. Bei Grundstücks- und Immobiliengeschäften wird eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht empfohlen. Wie die Betreuungsbehörde prüft der Notar die Identität des Vollmachtgebers und zusätzlich die Geschäftsfähigkeit.

Informationen zu Veranstaltungsterminen finden Sie hier.
Die aktuellen Formulare zur Vorsorgevollmacht finden Sie unter Dokumente und Broschüren – Stichwort ‚Vorsorge‘.
Die Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht kann auch bei der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates angefordert werden: Tel.: 07031 – 663-1234, E-Mail: kreisseniorenrat@lrabb.de