Pflegebedürftig! Was nun? Mit Leistungen der Pflegekassen ist’s einfacher: Das Pflegegeld

Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen, um Menschen mit Pflegebedarf im Alltag zu unterstützen und zugleich ihre Selbstbestimmung zu wahren. Die Angebote sind dabei an die individuellen Einschränkungen und Bedürfnisse angepasst. Eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld.

Pflegegeld bekommen Menschen, die vom Medizinischen Dienst (MD) mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft worden sind. Man erhält es, wenn man die häusliche Versorgung selbst organisiert. Das Geld kann dazu genutzt werden, Familienangehörige, Nachbarn, Freunde oder eine selbst beauftragte Kraft für die Hilfe zu entlohnen. Diese Geldleistung wird von der Pflegeversicherung direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen. Das Pflegegeld ist für die pflegebedürftige Person steuerfrei.

Die Höhe des Pflegegeldes verändert sich mit der Höhe des Pflegegrades.

 Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld für privat organisierte Pflege316€545€728€901€

(Stand 02/23)

Das Pflegegeld kann auch mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden.

Pflegebedürftige Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich sowie in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung (gemäß § 37.3 SGB XI) in Anspruch nehmen. Um diese Beratung muss sich die pflegebedürftige Person oder die Pflegeperson selbst kümmern. Sie ist für die pflegebedürftige Person kostenlos. Dabei steht die pflegefachliche Beratung der Angehörigen im Vordergrund. So soll die Qualität der häuslichen Pflege gewährleistet und gestärkt werden. In der Regel wird diese Beratung von ambulanten Pflegediensten angeboten und in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person durchgeführt.

Kommt zu der Hilfe durch Angehörige regelmäßig auch ein Pflegedienst zum Einsatz, besteht keine Verpflichtung eine solche Beratung nachzuweisen.

Unser Tipp – es besteht ab Pflegegrad 1 ein Anspruch darauf, einmal pro Halbjahr einen solchen pflegefachlichen Beratungsbesuch in der häuslichen Umgebung abzurufen. Pflegepersonen können während eines solchen Beratungseinsatzes hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten und das Gespräch gewinnbringend für sich nutzen.

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen  zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.