Der Kreisseniorenrat Böblingen e.V. setzt sich mit dieser Förderrichtlinie für die Entwicklung zukunftsorientierter Ansätze der örtlichen Seniorenräte, Altenpflegeschulen sowie gemeinnützigen Organisationen im Kreis Böblingen ein, gelungene Praxis überörtlich sichtbar zu machen, gute Ansätze zu verbreiten und voneinander zu lernen.
Innovative und beispielgebende Aktivitäten, Projekte und Modelle der örtlichen Seniorenarbeit, die sich für andere Seniorenräte sowie gemeinnütziger Organisationen und Altenpflegeschulen als beispielgebend eignen, stehen im Fokus des Innovationsfonds. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt 5000 Euro.
