Entlassung aus dem Krankenhaus – was ist zu beachten ? 

Ein Krankenhausaufenthalt beispielsweise aufgrund eines Unfalls oder einer geplanten Operation ist oft ein schwerwiegender Einschnitt mit vielen Fragen: 
Werde ich wieder gesund, darf ich wieder nach Hause oder muss ich in ein Pflegeheim, welche Unterstützung brauche ich? 
 
Bei einem Krankenhausaufenthalt muss das Krankenhaus nach § 39 SGB V sicherstellen, dass die Patienten nach der Entlassung eine lückenlose medizinische und pflegerische Versorgung erhalten. Diese Aufgabe wird vom ‚Sozialen Dienst‘ des Krankenhauses übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Patientin oder der Patient bei der Aufnahme eine Einwilligung dazu gibt.  

Anhand eines Entlassplans wird das Krankenhaus alle im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung erforderlichen Maßnahmen festlegen und organisieren. Diese betreffen die medizinische, pflegerische und auch hauswirtschaftliche Versorgung. Dazu gehört z.B. die Beurteilung des voraussichtlichen Pflegebedarfs zuhause, Unterstützungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld, die Verordnung von Heil – und Hilfsmitteln, die Mitgabe von Medikamenten, die rechtzeitige Information an den weiterbehandelnden Arzt.  
 

Unser Tipp: Klären Sie aktiv alle offenen Fragen zur post-stationären Versorgung mit dem Sozialen Dienst. Das Organisieren von medizinischer, pflegerischer und hauswirtschaftlicher Unterstützung benötigt Zeit und es ist sicherzustellen, dass der Unterstützungsbedarf vor der Entlassung geklärt und gut organisiert ist. 
 

Ein weiterer Tipp: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation sind manchmal auch Personen ohne einen Pflegegrad auf eine vorübergehende pflegerische oder hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen. In solchen Fällen kann ein Arzt (Hausarzt oder Krankenhausarzt) eine häusliche Krankenpflege verordnen. Mit dieser Verordnung kann bei der Krankenversicherung ein Antrag gestellt werden. Wird dem Antrag zugestimmt übernimmt diese dann auch die Kosten. 

Das Entlassgespräch und der Entlassbrief beinhalten alle wichtigen gesundheitsrelevanten Daten zum Krankenhausaufenthalt, Medikation und Empfehlung für die weitere Behandlung. Wenn die Entlassung vor oder an einem Wochenende oder Feiertag erfolgt, ist unbedingt darauf zu achten, dass die Klinik die benötigten Medikamente zur Überbrückung direkt mitgibt.   

Zum Gelingen einer Entlassung mit umfassender, medizinischer und pflegerischer Versorgung muss der Patient bzw. die An-/Zugehörigen selbst noch viel beitragen.  
Der Kreisseniorenrat Böblingen hat eine umfangreiche Broschüre Entlassmanagement erstellt, die alle Informationen über Verordnungen, Check-Listen, Beratungs- und Pflegeangebote zusammenfasst. Diese ist auch über die Pflegestützpunkte Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen sowie iav- und Beratungsstellen vor Ort erhältlich. 

Des Weiteren hat der Kreisseniorenrat in Kooperation mit dem Klinikverbund ein Pilotprojekt ‚Ehrenamtliche Übergangsbegleiter‘ gestartet, die organisatorische Unterstützung insbesondere von Patienten ohne Angehörige vor Ort bieten.  
Sprechen Sie den Sozialen Dienst im Krankenhaus bei Bedarf darauf an. 

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.