Pflegeversicherung -Entlastungsbetrag jetzt auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzbar
Menschen mit Pflegebedarf, die in ihrem eigenen Zuhause leben uns versorgt werden bekommen dabei häufig Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis. Seit Dezember 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nun auch dafür nutzen, diesen „ehrenamtlichen Einzelhelfende“ dafür eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Möglich…