Ambulante Pflegedienste – Unterstützung für zu Hause

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit wünschen sich viele Menschen eine Versorgung in ihrer
vertrauten Umgebung. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen im Kreis Böblingen werden zu
Hause versorgt. Angehörige müssen die häusliche Pflege nicht allein stemmen.
Zur Entlastung können ambulante Pflegedienste dabei professionell unterstützen.

Das Leistungsangebot ambulanter Pflegedienste erstreckt sich über verschiedene Bereiche:
 Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie Hilfe beim Duschen oder beim Waschen,
zubereiten des Frühstücks oder Hilfe beim Toilettengang.
 Behandlungspflege mit Tätigkeiten wie Medikamentengabe, verabreichen von
Injektionen wie beispielsweise Insulin oder anziehen von Kompressionsstrümpfen.
Unser Tipp: Behandlungspflege muss vom Arzt verordnet werden.
Deshalb besprechen Sie die individuellen Bedürfnisse unbedingt mit dem Hausarzt.
 Hauswirtschaftliche Hilfen, wie Einkaufen, Kochen oder Unterstützung bei der
Reinigung der Wohnung.
 Einige Pflegedienste bieten außerdem Betreuungsleistungen, wie Hilfe bei der
Gestaltung des Alltags, Spaziergänge, Vorlesen oder geselliges Beisammensein, an.
 Viele ambulante Pflegedienste bieten zusätzliche Serviceleistungen an, wie Essen
auf Rädern, Hausnotruf, Demenzbetreuungen.
 Wird die Pflege und Betreuung vollständig durch Angehörige und Freunde
sichergestellt, besteht die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen einen
Beratungsbesuch zu vereinbaren. Diese werden ebenfalls von ambulanten
Pflegediensten angeboten. Hierbei gibt es wertvolle Tipps, um den Pflegealltag zu
erleichtern.


Pflegedürftige und ihre Angehörigen können mit einem Pflegedienst ihr individuelles
Leistungspaket zusammenstellen.
Unser Tipp: Die Pflegedienste legen Ihnen vor Vertragsabschluss und bei jeder wesentlichen
Veränderung der erwarteten Leistungen einen nachvollziehbaren, detaillierten
Kostenvoranschlag schriftlich vor. So wissen Sie welche Kosten auf Sie zukommen.
Die Pflegeversicherung übernimmt ab Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld die Kosten für
ambulante Pflege bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag (siehe Artikel
Pflegegeld). Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst einen Versorgungsvertrag mit Ihrer
Pflegekasse abgeschlossen hat.

Alle Personen mit Pflegegrad 1 können ebenfalls einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €
pro Monat für körperbezogene Pflegeleistungen nutzen.
Unser Tipp: Manchmal sind auch Personen ohne einen Pflegegrad auf eine vorübergehende
pflegerische oder hauswirtschaftliche Versorgung angewiesen, beispielsweise nach einem
Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. In solchen Fällen kann ein Arzt eine häusliche
Krankenpflege verordnen. Mit dieser Verordnung kann bei der Krankenversicherung ein
Antrag gestellt werden. Wird dem Antrag zugestimmt übernimmt diese dann auch die
Kosten.

Ambulante Pflegedienste können, insbesondere bei Tätigkeiten, die für Angehörige schwierig
sind, wichtige Unterstützung leisten. Eine Rundumversorgung ist aber in der Regel nicht
möglich. Daher ist es wichtig, sich ein Netzwerk aus Unterstützungsmöglichkeiten
aufzubauen. Dieses kann neben ambulanten Pflegediensten auch aus Freunden, Bekannten
und Angehörigen, Tagespflegen, ehrenamtlichen Besuchsdiensten und weiteren Beteiligten
bestehen. Hierzu lohnt es sich, sich bereits frühzeitig zu informieren und die
Beratungsangebote im Landkreis in Anspruch zu nehmen. Diese Zeit sollten sich die
Familien nehmen, um die ihnen zustehenden Leistungen ausschöpfen und sinnvoll
kombinieren zu können“, so Gabi Wörner vom Kreisseniorenrat Böblingen.

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen  zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.