Eine wichtige und gute Grundlage für Ihr Wohlbefinden und die Erhaltung Ihrer Lebensqualität, gerade auch im Alter, ist eine tägliche warme Mahlzeit.
Von Bedeutung ist nicht allein die Menge, sondern die Zusammensetzung. Damit können Sie neben einem guten Ernährungszustand Ihre Gesundheit und damit auch Ihre Beweglichkeit unterstützen und Risiken für Krankheiten, Stürze und Knochenbrüche reduzieren helfen.
Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind Ihre Mahlzeit zuzubereiten könnte für Sie ein Mittagessen-Service, auch “Essen auf Rädern” genannt, eine alternative Lösung darstellen. Die Beauftragung eines Mittagessen-Service ist nicht nur auf Dauer, sondern auch befristet, etwa bei Krankheit, nach einem Unfall oder für die häusliche Versorgung nach überstandenem Krankenhausaufenthalt, möglich.
Es lohnt sich für Sie wirklich solche Angebote rechtzeitig zu studieren oder mit Ihren Angehörigen zu besprechen. Essen auf Rädern kann man häufig ohne bürokratischen Aufwand sogar für den nächsten Tag bestellen. Viele Anbieter verzichten zudem auf eine schriftlich fixierte Mindestvertrags-Laufzeit mit Kündigungsfristen und Lieferungen können somit oft auch kurzfristig formlos gekündigt werden. Dazu beachten Sie bitte die Angebote.
Wählen Sie Ihr “Essen auf Rädern” immer nach Ihren ganz persönlichen Bedürfnissen und entscheiden Sie, ob Sie täglich warme Speisen oder evtl. auch nur eine wöchentliche Lieferung von Tiefkühlkost zum selbst erwärmen wünschen. Einige Lieferservices bieten auch Vollversorgung mit Menüs für den Verpflegungsbedarf des ganzen Tages an. Nachträgliche Änderungen bezüglich Umfang und Menüauswahl sind in der Regel mit dem Anbieter auch kurzfristig zu vereinbaren.
Beachten Sie, dass der Preis bei scheinbar gleichem Essen unterschiedlich sein kann. Da lohnt ein Qualitäts- und Preisvergleich, bei dem auch die Lieferzeiten und -kosten oder Wochenendzuschläge zu berücksichtigen sind. Als Orientierung: Es gibt Anbieter, die ein komplettes Mittagsmenü mit Suppe, Hauptgericht und Nachspeise schon ab 7,50 € zu Ihnen nach Hause liefern.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Angebote für Probelieferungen, die teilweise auch kostenlos und ohne Verpflichtung angeboten werden. So können Sie selbst die Qualität und Lieferzeit frühzeitig testen.
Sie glauben, die tägliche mobile Verpflegung ist für Sie nicht erschwinglich?
Ab Pflegegrad 2 können Anteile der Kosten, z.B. eine separat ausgewiesene Wege-Pauschale, von der Pflegekasse erstattet oder auch vom Lieferdienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sollten Sie keinen Pflegegrad oder Pflegegrad 1 haben, besteht die Möglichkeit einen Antrag für einen Zuschuss beim Sozialamt zu stellen. Hierbei handelt es sich um einen Antrag auf Sozialhilfe. Die Gewährung von Sozialhilfe ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Auch in Fällen, in denen die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 nur einen Teil der Rechnung vom Essen auf Rädern übernimmt, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen.