Pflegeversicherung -Entlastungsbetrag jetzt auch für ehrenamtliche Einzelhelfende einsetzbar

Menschen mit Pflegebedarf, die in ihrem eigenen Zuhause leben uns versorgt werden bekommen dabei häufig Unterstützung durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus der Nachbarschaft oder dem Freundes- und Bekanntenkreis. Seit Dezember 2024 können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro nun auch dafür nutzen, diesen „ehrenamtlichen Einzelhelfende“ dafür eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen. Möglich ist zum Beispiel die Unterstützung bei der Haushaltsführung oder im Garten, beim Einkaufen, Begleitung zu Arztbesuchen oder zu Veranstaltungen.

Die Leistung muss im Vorfeld nicht beantragt werden und die ehrenamtlich Helfenden müssen auch nicht bei der Pflegekasse registriert sein. Stattdessen muss ein Formular zur Abrechnung der Unterstützungsleistung ausgefüllt werden. Diesem wird eine Kopie des ausgefüllten Vordrucks „Bestätigung des Einsatzes als ehrenamtliche Einzelhelferin oder als ehrenamtlicher Einzelhelfer“ beigelegt.

Beides wird dann bei der Pflegekasse oder dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen eingereicht. Beide Formulare sind unter anderem auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg verfügbar.
www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende

Welche Personen können die Unterstützung übernehmen?

  • Die Person muss volljährig sein oder mit Einwilligung der Sorgeberechtigten mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie darf nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein.
  • Sie darf nicht Pflegeperson im Sinne des § 19 SGB XI der zu unterstützenden Person sein.
  • Ehrenamtliche Helfende dürfen nicht mit der Person mit Pflegebedarf in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Ehrenamtliche Helfende können im Rahmen ihres Engagements bis zu 2 Personen unterstützen.
  • Die erhaltene Aufwandentschädigung ist bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben aber im Rahmen der Übungsleiterpauschale (aktuell 3000 Euro pro Jahr) steuerfrei.
  • Ehrenamtliche Helfende wird ein angemessener Versicherungsschutz empfohlen.

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden.