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Datenschutzordnung
für den Kreisseniorenrat Böblingen

Diese Datenschutzordnung wurde vom Erweiterten Vorstand des Kreis-seniorenrats Böblingen (KSR) in der KSR Vorstandssitzung am 9. Mai 2019 beschlossen. Sie wird als Anlage zur Satzung des KSR der Mitglieder-versammlung am 18. Feb. 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

  1. Mit dem Beitritt bzw. der Registrierung eines Mitglieds nimmt der Kreisseniorenrat Böblingen Daten zur Mitgliedschaft auf. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name, Vorname, Adresse, Organisation, Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse. Dies gilt auch für Mitglieder von Organisationen/Vereinen/Einrichtungen, die mit dem KSR zusammen-arbeiten (Mitgliedsorganisationen).
  2. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern des KSR und Vertretern der Mitgliedsorganisationen werden vom KSR weder gespeichert noch ver-arbeitet noch genutzt. Falls dies für ganz spezielle Zwecke notwendig sein sollte, muss das Einverständnis der entsprechenden Person vor-liegen. Sollten Anhaltspunkte bestehen, dass eine Person ein schutz-würdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegen-steht, wird weder eine Speicherung noch eine Nutzung deren Daten vorgenommen.
  3. Mit dem Beitritt bzw. der Registrierung erklärt sich das Mitglied sowie der Vertreter der Mitgliedseinrichtung einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Arbeit des KSR benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für den Kreisseniorenrat erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
  4.  Die dem KSR überlassenen, personenbezogenen Daten dürfen aus-schließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen z.B. die Mitgliederverwaltung, der Informationsaustausch, Einladungen zu Sitzungen und Veranstaltungen sowie die Projekt- und Unterstützungs-arbeit des KSR. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung, z. B. Übermittlung an Dritte, ist nicht zulässig. Beim Ausscheiden einer Person aus dem KSR bzw. aus der Mitgliedsorganisation werden deren persönliche Daten unmittelbar gelöscht.
  5. Der Kreisseniorenrat veröffentlicht auf seiner Homepage nur persön-liche Daten und Fotos nach ausdrücklicher Zustimmung der einzelnen betroffenen Person. Der Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden. Weitere Fotos werden nur veröffentlicht wenn die einzelnen Personen nicht zu erkennen sind.
  6. Jedes Mitglied hat das Recht auf
    a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
    b) Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,
    c) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten,
    d) Widerspruch gegen die Nutzung seiner Daten.
  7. Folgende Personen haben im Verein ein Zugriffsrecht auf beim KSR gespeicherte Daten:
    a) der Vorstand
    b) die Geschäftsstelle
    c) vom Vorstand speziell beauftragte Mitglieder, z.B. Projekt- und Teamleiter für ihre Teams.


Einstimmiger Beschluss des KSR Erweiterten Vorstands in seiner Sitzung
am 9. Mai 2019.
Manfred Koebler, Vorsitzender

Die Datenschutzordnung als PDF-Datei

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