30 Jahre Böblinger Patientenverfügung

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung in gesunden Tagen sollten Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie dauerhaft selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Sie legen fest, ob und wie Sie behandelt werden möchten. Mit ihr können Sie verlangen, in welchen Situationen Sie auf lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen verzichten, beispielsweise wenn diese das Leiden und Sterben nur noch verlängern würden. Ärzte müssen sich an den erklärten Willen des Patienten halten. Sollte eine lebensbedrohliche Situation eintreten, die in der Patientenverfügung nicht konkret geregelt ist, so ist der mutmaßliche Wille des Patienten möglichst im Konsens aller Beteiligten zu ermitteln. Dafür soll die vorliegende Patientenverfügung als Richtschnur maßgeblich sein. Wer eine präzise Patientenverfügung verfasst, gibt Orientierung und Entlastung für Angehörige und vermeidet spätere Unstimmigkeiten über den mutmaßlichen Willen des Patienten. Zusätzlich zur Patientenverfügung sollten Sie einer Person ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen. Liegt diese nicht vor, muss ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge durch das Betreuungsgericht bestellt werden. Bevollmächtigte und Betreuer sind gehalten, dem geäußerten Willen Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Mit der Böblinger Patientenverfügung leistete der Kreisseniorenrat bereits vor 30 Jahren bundesweit beachtete Pionierarbeit. Seit der Erstauflage 1992 wurde der Inhalt der Böblinger Patientenverfügung mehrmals überarbeitet und neueste rechtliche und medizinische Erkenntnisse berücksichtigt. Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung vor allem auf die konkrete Krankheitssituation zu beziehen. Dabei sollten Sie mit dem Arzt über den Krankheitsverlauf, mögliche Komplikationen und verschiedene Behandlungsmöglichkeiten sprechen. Manfred Koebler, Ehrenvorsitzender des Kreisseniorenrats: „Bei einer Einweisung in ein Krankenhaus ist dort die zweite Frage: Hat der Patient eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wenn dann gemeinsam mit den Angehörigen Entscheidungen getroffen werden müssen, ist eine Patientenverfügung die Basis für die weitere Behandlung. Füllen Sie unsere gelbe Patientenverfügung und die blaue Vorsorgevollmacht aus und Sie haben damit für sich eine beruhigende Vorsorge getroffen und auch Ihren Angehörigen eine wichtige Unterstützung gegeben.“

Informationen zu Veranstaltungsterminen finden Sie hier.
Die aktuelle Böblinger Patientenverfügung finden Sie unter Dokumente und Broschüren – Stichwort ‚Vorsorge‘.
Diese Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht kann auch bei der Geschäftsstelle des Kreisseniorenrates angefordert werden: Tel.: 07031 – 663-1234, E-Mail: kreisseniorenrat@lrabb.de