24-Stunden-Betreuung – Wie geht das legal? 

Personen, die rund um die Uhr Betreuung brauchen, aber trotzdem zu Hause wohnen bleiben möchten, haben die Option, eine ‘24-Stunden-Betreuung‘ in Anspruch zu nehmen. Dabei zieht eine Betreuungskraft mit in die Wohnung ein, erhält ein möbliertes Zimmer und ist zur Stelle, wenn Hilfe benötigt wird: im Haushalt, beim Einkaufen, zur Begleitung bei Arztterminen, zur Übernahme von Grundpflege wie Mundhygiene, als helfende Hand bei Toilettengängen bis hin zum An- und Ausziehen. Auch zur Gestaltung der Freizeit wie Begleitung zu Spaziergängen. Sie motivieren zu einfachen körperlichen Übungen und geben Unterhaltung sowie Gesellschaft. Behandlungspflege wie Verbände wechseln und Tabletten verabreichen dürfen die Betreuungskräfte nicht übernehmen. Dazu muss ein ambulanter Pflegedienst vorbeikommen.  

Die sogenannte ‘24 Stunden-Betreuung‘ deckt in der Realität keine 24 Stunden am Tag ab. 
Es gilt das deutsche Arbeitsrecht, d.h. entsprechende Ruhe- und Auszeiten müssen eingehalten werden. Somit muss die ‘24-Stunden Betreuung’ durch pflegende Angehörige, Tagespflege und/oder einem ambulanten Pflegedienst ergänzt werden. 
Für die  24-Stunden-Betreuung gibt es mehrere legale Möglichkeiten. Bei Einsatz von osteuropäischen Betreuungskräften muss man mit Kosten zwischen 1.700 € und 3.500 €  monatlich rechnen. Hinzu kommen noch Ausgaben für die Verpflegung, ergänzende Hilfen, etc. 

Beim sogenannten Entsendemodell sind die Betreuungskräfte bei einer Agentur angestellt. Diese kommen oft aus anderen EU-Ländern und benötigen wegen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit keine Arbeitserlaubnis. Pflegebedürftige oder ihre Angehörige treten als Auftraggeber auf und engagieren die Betreuungskraft über die Agentur. Bei ausländischen Hilfskräften ist es wichtig, dass die Vermittlungsagentur eine A1-Bescheinigung vorlegt als Nachweis dafür, dass im Heimatland rechtmäßig Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden. Nach einer gewissen Zeit – meist sind es ca. drei Monate – wird die Betreuungskraft durch eine andere ersetzt.
Holen Sie von seriösen Vermittlungsagenturen sowie Sozial- und Diakoniestationen Angebote ein und sprechen Sie mit ihnen. Wichtig ist, dass Sie ein gutes Gefühl erhalten, dass die Organisation Zugang zu Deutsch sprechenden Betreuungskräften hat und bei Problemen, Missverständnissen und Veränderungen Lösungsvorschläge unterbreiten kann.

Alternativ können auch selbstständige Betreuungskräfte beauftragt werden. Diese bestimmen ihren Stundensatz selbst. Das Risiko liegt darin, dass diese tatsächlich selbstständig sind. Besteht eine Scheinselbstständigkeit muss der Auftraggeber Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.  

Eine dritte legale Beschäftigungsmöglichkeit ist das Arbeitgebermodell, bei dem Betroffene die Betreuungskraft selbst einstellen. Neben dem Lohn muss der Arbeitgeber auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten, Urlaubs- und Erholungszeiten gewähren und sich selbst um Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften z.B. zur Arbeitszeit sowie um Ersatz-Betreuungskräfte kümmern. 

Kostenunterschiede sind bedingt durch das Niveau der Deutschkenntnisse bei ausländischen Kräften, wie hilfebedürftig die zu betreuende Person ist, ob regelmäßig Pflege nachts erforderlich ist, ob ein Ehepaar oder nur eine Einzelperson zu betreuen ist und inwiefern ambulante Pflegedienste oder Angehörige zusätzlich unterstützen.  

Zur Mitfinanzierung der 24-Stunden-Betreuung können Leistungen der Pflegekasse eingesetzt werden:
ab Pflegegrad 2 das Pflegegeld zur häuslichen Pflege sowie eine Kombination an Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie Leistungen der Kurz- und Verhinderungspflege, bei anerkannten Pflegediensten auch der Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro ab Pflegegrad 1. In der Jahressteuererklärung sind die Kosten als außergewöhnlich Belastungen absetzbar und können zu einer Steuererstattung führen.

Weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen rund um das Thema Pflege geben die Pflegestützpunkt-Standorte in Böblingen, Herrenberg, Leonberg und Sindelfingen, sowie die iav- und Beratungsstellen vor Ort. Die Kontaktdaten und Einzugsgebiete sind unter anderem im „Wegweiser für ältere Menschen und deren Angehörige“ des Landratsamtes Böblingen sowie im Internet unter www.lrabb.de/IAV_Stellen zu finden. Privatversicherte können sich an die Compass Pflegeberatung (Tel.: 0800-101 88 00) wenden. 

Die 10 Tipps zur 24-Stunden-Betreuung des Kreisseniorenrat-Böblingen – KSR-Infobrief- 24-Stunden Betreuung
Auch die Verbraucherzentralen geben gute Hinweise –   www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/gesundheit-pflege